Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist ein Schritt mit persönlichen Folgen.
Was manchen anfangs lockt: Mit dem Austritt erlischt meine Kirchenbeitragspflicht.
Folgen des Austritts aus der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich
- Verlust eines anerkannten Religionsbekenntnisses (evang. A.B.)
- Mit dem Austritt ist man für den Staat und die Kirche „ohne religiöses Bekenntnis (o.r.B)“
- Verlust aller Rechte und Pflichten in der Kirche
- Verlust des Rechts, Pate oder Patin zu werden; Voraussetzung zur Erfüllung des Patenamtes
- Ihr Kirchenaustritt ist Ihr letzter Wille – und wird akzeptiert.
- Ein kirchliches Begräbnis wird nicht vollzogen.
Was Sie nach dem Austritt tun sollten
Diese zwei Punkte helfen Missverständnisse vorzubeugen:
- Informieren Sie nächste Angehörige über Ihren Austritt.
- Helfen Sie Hinterbliebenen mit einer schriftlichen Absichtserklärung, den (nicht-kirchlichen) Begräbnisablauf zu regeln.
Die gute Nachricht
„Die Taufe bleibt auch für Ausgetretene weiterhin gültig. Doch scheint sie mir dann wie eine wunderschöne Blume zu sein, der die Wurzeln abgeschnitten werden…. bevor jemand die Wurzeln abschneidet“ (AM):
Ich stehe gerne für ein Gespräch bereit.
Herzliche Segenswünsche,
Ihr Philip Gröbe

