
Kirchenbeitrag
Sehr geehrte Gemeindemitglieder!
Ihre Evangelische Kirche und Ihre Pfarrgemeinde brauchen Ihren solidarischen Beitrag.
Bei allen Fragen rund um den Kirchenbeitrag oder zu Ihrem Kirchenbeitragsbescheid zögern Sie bitte nicht, unser Pfarrbüro zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Verwendung
Der Kirchenbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich. Ihre Pfarrgemeinde überweist den größten Anteil des eingehobenen Kirchenbeitrags (bis zu 76%). Damit bezahlt die Evang. Kirche in Österreich z.B. die Löhne und Gehälter ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer, aber auch Pensionen.
Ein Bonussystem sorgt dafür, dass 29% in der eigenen Pfarrgemeinde bleiben, wenn der eingehobene Kirchenbeitrag über dem Durchschnitt liegt, bzw. 24%, wenn der eingehobene Beitrag unter dem Durchschnitt ist.
Ohne Ihren solidarischen Beitrag würden viele Leistungen in ganz Österreich nicht mehr erbracht werden. Zum Beispiel:
Bildung: Wir bilden Menschen verschiedener Altersgruppen in einem christlichen Welt- und Menschenbild, angefangen bei Kindergottesdiensten bis zu Veranstaltungen der Erwachsenenbildung.
Sozialer Frieden: Wir setzen uns ein für Menschen, die am Rande der Gesellschaft gerne übersehen werden oder Not leiden.
Gemeinschaft: Wir wollen eine Gemeinschaft sein, in der Leben verändert werden und Menschen neue Hoffnung schöpfen.
Berechnung der Beitragsgrundlage
Jede und jeder trägt nach ihren/seinen finanziellen Möglichkeiten etwas bei. Das ist für alle: 1% der Beitragsgrundlage. Diese entspricht häufig dem Jahreseinkommen minus Sozialversicherungsbeitrag. Davon werden weitere Absetzbeträge (z.B. für Alleinverdiener) abgezogen. So ergibt sich der Endbetrag. Er ist die Basis für die Berechnung der Gemeindeumlage, die von der Pfarrgemeinde festgelegt wird. Endbetrag plus Gemeindeumlage (Neukematen: 15%) ergeben die Summe des vorgeschriebenen Kirchenbeitrags.
Schätzung der Beitragsgrundlage
Wir sind um eine genaue Schätzung Ihrer Beitragsgrundlage und eine ehrliche Erhebung des Kirchenbeitrags bemüht. Ohne vorliegende Dokumente, wie z.B. den Lohn-/Gehaltszettel oder Unterhaltszahlungen oder einen Nachweis über Beträge zur Bestreitung des Lebensaufwands, sind wir dazu verpflichtet Ihren vorgeschriebenen Kirchenbeitrag zu schätzen.
Jeder Kirchenbeitragspflichtige hat das Entstehen der Kirchenbeitragspflicht unaufgefordert seiner zuständigen Pfarrgemeinde bekannt zu geben und über Aufforderung binnen Monatsfrist alle für die Ermittlung der Beitragsgrundlage wesentlichen Tatsachen bekannt zu geben und erforderlichenfalls auch nachzuweisen. 2 Kommt der Beitragspflichtige dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Vorschreibung auf Grund einer Schätzung der Beitragsgrundlage zu erfolgen.
Sollte unsere Schätzung mit Ihrem Lohn-/Gehaltsabschluss nicht übereinstimmen, melden Sie sich bitte in Ihrem Pfarrbüro. Gegen Nachweis Ihres Einkommens und eventueller Belastungen passen wir Ihren Kirchenbeitrag gerne an Ihre finanzielle Situation an. Wenn Sie wirtschaftliche Sorgen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen:
Telefonisch sind wir zu unseren Öffnungszeiten – Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 11.30 Uhr – unter 07228 8140 erreichbar.
Per E-Mail erreichen Sie uns immer unter evang.pfarramt@neukematen.at.
Schätzhilfe und Absetzbeträge
In nachfolgender Tabelle können Sie ungefähr abschätzen, wieviel der Kirchenbeitrag bei Ihrem Einkommen ausmacht. Die angegebenen Werte enthalten 15% Gemeindeumlage. Der allgemeine Absetzbetrag in Höhe von 44 € wurde berücksichtigt. Weitere Absetzbeträge (siehe unten) können den Kirchenbeitrag zusätzlich mindern. Bitte wenden Sie sich zur genauen Berechnung an unser Pfarrbüro.
Bruttoeinkommen in € monatlich | Kirchenbeitrag jährlich | Das sind pro Monat |
500,00 € | (Mindestbetrag) 42,00 € | 3,50 € |
1.000,00 € | 86,29 € | 7,19 € |
1.500,00 € | 154,73 € | 12,89 € |
2.000,00 € | 223,17 € | 18,60 € |
2.500,00 € | 279,74 € | 23,31 € |
3.000,00 € | 345,81 € | 28,82 € |
3.500,00 € | 411,88 € | 34,32 € |
4.000,00 € | 477,95 € | 39,83 € |
4.500,00 € | 544,02 € | 45,33 € |
5.000,00 € | 610,09 € | 50,84 € |
5.500,00 € | 676,16 € | 56,35 € |
6.000,00 € | 742,22 € | 61,85 € |
6.500,00 € | 809,74 € | 67,48 € |
7.000,00 € | 890,24 € | 74,19 € |
7.500,00 € | 970,74 € | 80,89 € |
8.000,00 € | 1.051,24 € | 87,60 € |
8.500,00 € | 1.131,74 € | 94,31 € |
9.000,00 € | 1.212,24 € | 101,02 € |
9.500,00 € | 1.292,74 € | 107,73 € |
10.000,00 € | 1.373,24 € | 114,44 € |
Folgende Absetzbeträge werden angerechnet, um unterschiedliche Belastungen zu berücksichtigen:
Betrag | Kategorie | Für |
44 € | Allgemeiner Absetzbetrag | alle Kirchenbeitragszahler/-zahlerinnen |
22 € | Kinderabsetzbetrag | pro Kind |
15 € | Alleinverdiener Absetzbetrag | Kirchenbeitragszahler/-zahlerin |
Steuerlich absetzbar
Seit Veranlagungsjahr 2024 sind bis zu 600 € an Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar (davor 400 €). Das heißt, Ihr Kirchenbeitrag verringert Ihre Lohn- oder Einkommenssteuer – ein Teil wird Ihnen im kommenden Jahr vom Finanzamt gutgeschrieben.
Anpassung des Kirchenbeitrags
Da nicht nur die Kosten jährlich steigen (Inflation), sondern auch die Löhne und Gehälter, wird der Kirchenbeitrag jedes Jahr angepasst. Sollte unsere Anpassung nicht mit Ihrem Lohn-/Gehaltsabschluss übereinstimmen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Gegen Nachweis Ihres Einkommens und eventueller Belastungen passen wir Ihren Kirchenbeitrag gerne an Ihre finanzielle Situation an.