Donnerstag, 20. Juli 2023: Recht in der Bibel (4): »Ne bis in idem«, Jesaja 53,5

»Ne bis in idem« bedeutet: »Nicht zweimal in derselben Sache«. Es handelt sich um einen sehr alten juristischen Grundsatz, der schon im antiken Griechenland formuliert worden ist: Für ein und dieselbe Sache kann man nicht zweimal bestraft werden. Dieses Verbot der Doppelbestrafung hat es bis in unser Grundgesetz geschafft. Dieser strafrechtliche Gedanke ist auch im Zivilrecht vorhanden: Eine Schuld, z. B. ein Kaufpreis, muss nur einmal bezahlt werden. Ist die Schuld beglichen, kann ich dem Gläubiger entgegenhalten: Du hast dein Geld schon bekommen. Ich muss nicht noch einmal zahlen.

Im Verhältnis zu Gott ist der Mensch beides, sowohl Straftäter als auch Schuldner. Wie das? Na ja, zeigen Sie mir einen Menschen, der nicht bereits gelogen, nicht schlecht über andere geredet, nicht in seinem Herzen die Ehe gebrochen, seinen Nächsten wie sich selbst und Gott von ganzem Herzen geliebt hätte. Wir verdanken Gott unser Leben, doch wir sind nicht bereit, ihm hierfür den Dank zu geben, den wir ihm schulden. Wir haben daher Strafe verdient und eine Schuld auf uns geladen, die wir niemals abzahlen könnten.

Doch was wäre, wenn ein anderer an meiner Stelle die Strafe auf sich genommen und meine Schuld bereits bezahlt hätte? Dann wäre die Strafe vollzogen, die Schuld getilgt. Man könnte sie nicht noch einmal fordern – »ne bis in idem«. Der Prophet Jesaja macht genau das deutlich: Ein anderer wird um meiner Vergehen willen bestraft. Dieser andere ist Jesus Christus, der am Kreuz auch für die größte Schuld ein für alle Mal bezahlt hat. Nun ist es an mir anzuerkennen, dass eigentlich ich diese Strafe hätte tragen müssen. Wer glaubt, dass Jesus auch für ihn starb, erlebt Frieden und Heilung.

Markus Majonica
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Frage
Sind Sie dazu bereit, die Begleichung der Schuld durch einen anderen anzunehmen?
Tipp
Gott weiß, dass wir zahlungsunfähig sind. Deshalb hat er selbst die Schuld beglichen.
Bibellese
Römer 3,21-26

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