Freitag, 04. Juni 2021: Glaubensprüfung (1)

Im Juni vor zwei Jahren gab es einen Aufruf zum Gebetsmarsch für eine iranische Christin, die von deutschen Behörden zurück in den Iran geschickt werden sollte, weil man meinte, dass ein eher formaler Übertritt zum Christentum nicht ausreiche, um als asylberechtigt anerkannt zu werden, selbst wenn dieser Übertritt durch eine Taufe bekundet wurde. Das warf die Frage auf, inwieweit man einem Glaubensbekenntnis vertrauen kann, das mit einer politischen Anerkennung als Flüchtling verbunden ist. Ist es ein Zweckbekenntnis, um in dem wirtschaftlich attraktiven Sozialstaat ein Bleiberecht zu bekommen? Wie kann man das feststellen?
Jede Art von Herzensprüfung durch Menschen ist nur begrenzt möglich. Es gibt kein wirklich sicheres Verfahren, um zweifelsfrei festzustellen, was die wahren Beweggründe sind. Das kann nur Gott. Er ist der Prüfer der Herzen, weil vor ihm nichts verborgen bleibt. Wenn jedoch der Betreffende unter Beweis stellt, dass er gemäß seinem Bekenntnis lebt, dann ist er glaubwürdig.
Auch Jesus Christus wurde mehrfach einer Prüfung durch Menschen unterzogen. Einige unterstellten ihm, selbst von sich zu behaupten, dass er Gottes Sohn sei, ohne wirklich von Gott bestätigt zu sein. Dies war aber eine Leugnung der Tatsache, dass Gott ihn durch Zeichen und Wunder klar bestätigt hatte. Auch Johannes der Täufer zeugte von ihm und sogar Gott selbst mehrfach mit Worten vom Himmel her. Der überwältigende Beweis seiner göttlichen Identität aber war sein Leben, denn es entsprach völlig seinem Anspruch, Gottes Sohn zu sein.
Das alles zu ignorieren, setzte seine Beurteiler klar ins Unrecht. Ihre Prüfung diente nur den Zweck, ihn auszuschließen und loszuwerden, doch damit besiegelten sie letztlich ihren eigenen Untergang.

Joachim Pletsch
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Frage
Haben Sie Jesus für sich selbst schon einer solchen Prüfung unterzogen?
Tipp
Wenn sein Anspruch berechtigt ist, dann sollte man ihn unbedingt anerkennen und ihm ein unbegrenztes Bleiberecht einräumen.
Bibellese
Johannes 8,12-20

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