Montag, 10. Januar 2022: Willenserklärung

Im deutschen Recht spielt die Willenserklärung eine zentrale Rolle: Sie stellt die Äußerung eines rechtlich erheblichen Willens durch jemanden dar, der am Rechtsverkehr teilnehmen und eine Rechtsfolge herbeiführen will. Mit Rechtsfolge ist besonders häufig die Begründung eines Rechtsverhältnisses gemeint. Und Rechtsverhältnisse sind vor allem Verträge. Für einen Vertrag benötigt man nun zumindest zwei Parteien, die miteinander korrespondierende Willenserklärungen abgeben. Das nennt man Angebot und Annahme und sieht in der Praxis oft ganz einfach aus: »Willst Du mein Auto für 2000 € kaufen?« (Angebot). »Ja, das will ich.« (Annahme). Werden sich beide auf diese Weise einig, kommt ein Vertrag über ebendieses Auto zu einem Kaufpreis von 2000 € zustande, der beide Seiten bindet.

Im Alltag reden Verhandlungspartner aber leicht aneinander vorbei. Deswegen ist es wichtig, den eigenen Willen möglichst deutlich zum Ausdruck zu bringen, damit der andere weiß, worauf er sich einlässt, wenn er das Angebot annimmt.

Im Verhältnis Gott-Mensch ist das durchaus ähnlich. Gott will den Menschen nicht im Ungewissen darüber lassen, was er vom Menschen erwartet und was er ihm anbieten möchte. Deswegen hat Jesus Christus, Gottes Sohn und dadurch vollumfänglich vertretungsberechtigt, den Willen seines Vaters ganz eindeutig auf den Punkt gebracht: Jeder (!), der in diesem Jesus wirklich Gottes Sohn sieht und daran glaubt, dass dieser für seine Sünden am Kreuz bezahlt hat, bekommt ewiges Leben. Diese Rechtsfolge ist ganz sicher. Allerdings ist es mit Gottes Angebot wie im Rechtsleben. Um in den Genuss dieses ausgesprochen klaren und unmissverständlichen Angebotes zu kommen, muss ich es annehmen.

Markus Majonica
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Frage
Was hindert uns, das Angebot Gottes anzunehmen?
Tipp
Nie war jemand zuverlässiger als Gott!
Bibellese
Johannes 1,1-18

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