Montag, 12. Dezember 2022: Ein gültiger Gutschein?!

Ein frisch verliebtes Paar erhielt als Geschenk einen Gutschein für ein Dinner in einem Restaurant. Der Zweier-Tisch wurde alsbald reserviert. Schick gekleidet und gut gelaunt betraten die beiden ihre Gaststätte. Das Buffet war köstlich, die Getränke erfrischend. Nach knapp zwei Stunden wollten sie den Gutschein einlösen. Doch der Kellner winkte ab: »Dieser Gutschein gilt für das Restaurant von nebenan – aber nicht bei uns.« Was für ein Schreck. Zum Glück hatte der Mann eine Bankkarte dabei, und so wurde mit der üblichen Euro-Währung gezahlt.

Welcher »Gutschein« zählt eigentlich bei Gott? Dabei geht es allerdings nicht nur um einen schönen Abend und ein gutes Essen, sondern um den endgültigen und berechtigten Zutritt zum Himmelreich, in dem uns sogar ein ewiges Bleiberecht gewährt wird. Die eigene »Bankkarte« mit einem von uns selbst erwirtschafteten »Guthaben« nützt da gar nichts. Viele möchten eines Tages im Himmel bei Gott sein. Und so schlagen sie einen Weg ein, der ihrer Einschätzung nach irgendwann zu Gott führen sollte. Sie wollen gerne ihre guten Taten vor Gott gelten lassen. Doch die reichen bei Weitem nicht aus.

Der Tagesvers weist uns auf das Einzige hin, was vor Gott zählt. Es ist Jesus Christus, sein eigener Sohn, in dessen Namen für jeden, der an ihn glaubt, ein »Gutschein« ausgestellt wird. Dieser deckt alles ab, was nötig ist, um gerettet zu werden. Wer zu Gott kommen will, braucht also Jesus als seinen Erlöser. Jeder Einzelne braucht ihn persönlich, man kann keine zweite Person damit in den Himmel bringen, nicht den Ehepartner, nicht die eigenen Kinder … im Himmel werden nur die sein, die geglaubt und diesen einen Namen angenommen haben und »Christ«, d. h. Jesus Christus zugehörig, geworden sind.

Stefan Taube
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Frage
Mit welcher Begründung denken Sie, von Gott angenommen zu werden?
Tipp
Erwarten Sie nichts von Ihren sogenannten »guten Taten«! Sie wiegen niemals die Schuld auf, die wir vor Gott haben.
Bibellese
Offenbarung 3,12

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