Montag, 21. November 2022: Keine zweite Belangung

»Beide Verkehrsteilnehmer sind zu je zu 50 % für die glimpflich verlaufene Kollision schuld« – so ähnlich lautete das Fazit des Polizisten an der Unfallstelle. Mein Arbeitskollege hat als Führerschein-Neuling diese Entscheidung akzeptiert und bezahlte eine Verwarnungsgebühr. Sein Unfallgegner jedoch, ein älterer Herr, sah das anders. Er zahlte kein Verwarnungsgeld, denn er wollte seinen Fahrfehler nicht einsehen. Und so kam es zu einem Gerichtsverfahren, zu dem mein Arbeitskollege als Zeuge geladen wurde. Der Richter bestätigte schließlich die Entscheidung des Polizisten. Nun musste der ältere Herr erheblich tiefer in die Tasche greifen.

Bei dieser Gerichtsverhandlung ließ es sich der Richter allerdings nicht nehmen, den bereits geständigen, jüngeren Unfallgegner heftig zu kritisieren. Das verwunderte, denn der war an diesem Tag doch nur Zeuge. Zum Glück hatte mein Arbeitskollege bereits am Unfallort seinen Fehler eingeräumt und seine Schuld beglichen. Ein zweites Mal konnte er von dem Richter dafür nicht belangt werden. Wer einmal seine Schuld beglichen hat, der kann kein zweites Mal dafür bestraft werden. Dieses Prinzip gilt auch bei Gott. Im Zusammenhang unseres Tagesverses geht es um die Frage, wie der sündige Mensch vor einem gerechten Gott bestehen kann. Die Antwort müsste lauten: niemals. Keine noch so gute Tat kann den Sünder von seiner Schuld freikaufen. Doch Gott selbst schuf eine Lösung. Jesus, der Sohn Gottes, kam in menschlicher Gestalt auf unsere Erde. Stellvertretend trug er am Kreuz den Schuldpreis. »Für die, die mit Jesus Christus verbunden sind, gibt es keine Verurteilung mehr.« Weil die Bezahlung unserer Schuld durch Jesus vollständig ist, kann der Mensch kein zweites Mal wegen seiner Schuld belangt werden.

Stefan Taube
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